Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen

Stand 01.01.2021

1. Anwendungsbereich der allgemeinen Bedingungen

  • 1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Reservierungsanfragen und Verträge Anwendung, die – mittelbar oder unmittelbar – mit dem Campingpark Kronenburger See geschlossen werden und beziehen sich auf alle Arten von Unterkünften, die der Campingpark Kronenburger See vermietet.
  • 1.2. Der Campingpark Kronenburger See lehnt die Anwendung anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen ausdrücklich ab.
  • 1.3. Ausnahmen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur möglich, wenn die Parteien dies schriftlich vereinbaren.

2. Reservierungen

  • 2.1 Der Campingpark Kronenburger See behandelt nur Reservierungen, wenn die Person, die die Buchung vornimmt, älter ist als 18 Jahre. Sie behält sich das Recht vor, eine Reservierungsanfrage ohne Angabe von Gründen nicht entgegen zu nehmen.
  • 2.2 Der Vertrag zwischen dem Campingpark Kronenburger See und dem Mieter kommt an dem Zeitpunkt zustande, wenn der Campingpark Kronenburger See die Reservierungsbestätigung – die zugleich die Rechnung ist – Ihnen per Post oder per E-Mail zugeschickt wird.
  • 2.3 Der Mieter hat die Reservierungsbestätigung auf ihre Richtigkeit zu kontrollieren und Unrichtigkeiten dem Campingpark Kronenburger See sofort mitzuteilen.
  • 2.4 Der Mieter leistet dem Campingpark Kronenburger See innerhalb der in der Reservierungsbestätigung gesetzten Frist eine Teilzahlung bzw. Zahlung. Der Campingpark Kronenburger See ist berechtigt, den Vertrag als nicht geschlossen zu betrachten, falls die vereinbarte Zahlung bzw. Teilzahlung nicht fristgerecht bei dem Campingpark Kronenburger See eingeht. Der Campingpark Kronenburger See hat in diesem Fall die Möglichkeit, die reservierte Unterkunft ohne weitere Mitteilung an den Mieter für die Vermietung an Dritte freizugeben und dem Mieter Kosten für die Annullierung in Rechnung zu stellen.

3. Änderungen der Reservierungen

  • 3.1 Der Campinpark Kronenburger See ist nicht verpflichtet, nach dem Zustandekommen des Vertrags auf Ersuchen des Mieters Änderungen im Vertrag anzubringen. Falls der Campinpark Kronenburger See eine Änderung ausführt, hat sie das Recht, dem Mieter Änderungskosten in Rechnung zu stellen, die mindestens € 10,- pro Änderung betragen.

4. Preise

  • 4.1 Der Mieter schuldet dem Campingpark Kronenburger See den vereinbarten Mietpreis, wie dieser auf der Reservierungsbestätigung genannt ist.
  • 4.2 Die Preise und Zusatzkosten sind auf der Website vom Campingpark Kronenburger See in der Preisliste aufgeführt.
  • 4.3 Unvorhergesehene, behördlicherseits auferlegte Preiserhöhungen können dem Mieter weiterberechnet werden. Alle Preise der Preisliste sind unter Vorbehalt und können geändert werden.
  • 4.4 Eventuelle Rabattaktionen gelten nicht für bereits bestehende/erfolgte Buchungen.

5. Zahlung

  • 5.1 Der Mieter hat innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Reservierung eine Anzahlung in Höhe von zwanzig Prozent (20 %) des Mietpreises sowie auch die vollständigen Kosten der Annullierungsversicherung, die Reservierungskosten und eventuelle Kosten für Spezialwünsche zu leisten. Ein Monate vor dem Anreisedatum hat der Mieter die übrigen 80Prozent (80 %) des Mietpreises und die eventuellen Zusatzkosten zu zahlen.
  • 5.2 Falls eine Reservierung zwei Monate oder weniger vor dem Anreisedatum stattgefunden hat, ist der Gesamtbetrag entsprechend der Reservierungsbestätigung innerhalb von acht Tagen nach der Reservierung vom Mieter an den Campinpark Kronenburger See zu zahlen.
  • 5.3 Der Mieter hat kein Recht auf (teilweise) Rückerstattung des Reisevertrags, falls der Mieter vor dem vereinbarten Abreisedatum abreist.
  • 5.4 Der Campingpark Kronenburger See hat das Recht, die Reservierung verfallen zu lassen und die Unterkunft ohne weitere Mitteilung für die Vermietung an Dritte freizugeben, falls eine Zahlungsfrist abgelaufen ist und der Mieter seine Verpflichtungen nicht erfüllt hat.
  • 5.5 Der Campingpark Kronenburger See hat das Recht, den Vertrag aufzuheben, ohne dass eine Inverzugnahme oder gerichtliche Intervention notwendig ist, falls:
    – der gesamte Mietpreis zu Beginn der Mietperiode nicht bezahlt ist
- die Kaution zu Beginn der Mietperiode nicht bezahlt ist
- der Mieter das Mietobjekt vorzeitig verlässt
- der Mieter es unterlässt, das Mietobjekt am Tag, an dem die Mietperiode beginnt, vor 17:00 Uhr zu beziehen, ohne es dem Campingpark Kronenburger See rechtzeitig mitzuteilen, dass das Mietobjekt zu einem späteren Zeitpunkt der Mietperiode bezogen wird.

6. Wechseltage

  • 6.1 Anreise und Abreise sind täglich außer HS nur Samstags möglich, außer es wird in der Broschüre anders erwähnt. Der Campingpark Kronenburger See nennt den Tag der Anreise auf der Reservierungsbestätigung.
  • 6.2 Der Mieter kann das Mietobjekt am Anreisetag ab 15.00 Uhr beziehen und hat das Mietobjekt am Abreisetag vor 10.00 Uhr zu verlassen.

7. Kaution

  • 7.1 Der Mieter hat bei der Ankunft an der Rezeption eine Kaution zu zahlen bzw. eine schriftliche Einzugsermächtigung für die Kaution abzugeben. Der Campinpark Kronenburger See bestimmt, auf welche Campingpark Kronenburger See Weise der Mieter die Kaution zu zahlen hat.
  • 7.2 Die Kaution dient als Sicherheitsleistung für den Campingpark Kronenburger See Möglicher Schaden, den der Mieter während der Mietperiode am Mietobjekt oder innerhalb des Ferienparks verursacht, wird mit der Kaution verrechnet. Auch Zusatzkosten, wie zusätzlich Reinigungskosten wegen übermäßiger Verunreinigung, können mit der Kaution verrechnet werden.
  • 7.3 Campingpark Kronenburger See vernichtet die Einzugsermächtigung, falls während der Schlusskontrolle der Wohnung kein Schaden bzw. keine Zusatzkosten festgestellt werden. Wenn während der Endkontrolle ein Schaden bzw. Zusatzkosten offensichtlich festgestellt werden, wird der Schadenbetrag vom Konto des Mieters eingezogen. Die Belastung wird den Betrag entsprechend der Ermächtigung nie übersteigen. Falls die Kaution für den Schaden und die Kosten nicht ausreicht, werden die zusätzlichen Kosten im Nachhinein von dem Campingpark Kronenburger See beim Mieter eingezogen.
  • 7.4 Der Campingpark Kronenburger See erstattet dem Mieter eine in bar bezahlte Kaution nach der Endkontrolle des Mietobjekts unter Abzug eventueller Schäden und Kosten zurück.

8. (Haus) Ordnung

  • 8.1 Alle Gäste haben sich an die vom Park erlassenen Regeln zu halten, festgelegt unter anderem in der Parkordnung. Der Campingpark Kronenburger See hat das Recht, den Mieter und mit ihm mitreisende Personen unverzüglich vom Park zu entfernen (bzw. entfernen zu lassen), falls die Hausordnung übertreten wird bzw. Anweisungen des Personals nicht befolgt werden. Der Mieter hat in diesem Fall kein Recht auf Rückerstattung des Mietpreises (bzw. eines entsprechenden Teiles).
  • 8.2 Dier Campingpark Kronenburger See behält sich das Recht vor, Änderungen am Konzept und den Öffnungszeiten der Anlagen des Parks vorzunehmen. Der Mieter lässt es zu, dass während der Mietperiode notwendige Unterhaltsarbeiten am Mietobjekt ausgeführt werden. Der Mieter kann keinen Anspruch auf Vergütung erheben. Über die Notwendigkeit der Unterhaltsarbeiten entscheidet der Campingpark Kronenburger See nach ihrem Ermessen. Der Mieter lässt es ebenfalls zu, dass während seines Aufenthalts Unterhaltsarbeiten an den Einrichtungen des Parks durchgeführt werden.
  • 8.3 Der Mieter benutzt das Mietobjekt ausschließlich als Ferienwohnung.
  • 8.4 Das Mietobjekt wird dem Mieter mit der Übergabe der Schlüssel zur Verfügung gestellt. Die Schlüssel werden nur übergeben, falls der vollständige Mietpreis und alle Zusatzkosten bei dem Campingpark Kronenburger See eingegangen sind. Der Mieter liefert die Schlüssel am vereinbarten Abreisedatum vor 10.00 Uhr an der Rezeption des Parks ab.
  • 8.5 Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt sauber und in guten Zustand zu übergeben. Das Mietobjekt mit dem darin vorhandenen Inventar gemäß der Inventarliste gilt als vom Mieter akzeptiert, sofern er nicht innerhalb von vier Stunden nach Beziehen des Mietobjekts Einspruch erhoben hat.
  • 8.6 Der Mieter muss Mitarbeitern des Campingpark Kronenburger See jederzeit direkten Zugang zum Mietobjekt gewähren.
  • 8.7 Als Mieter des Mietobjekts dürfen Sie das Mietobjekt weder Dritten zur Miete bzw. Nutzung überlassen noch darin mehr Personen übernachten lassen als bei der Reservierung angegeben und auf der Bestätigung genannt sind. Der Campingpark Kronenburger See hat das Recht, den Vertrag sofort und ohne gerichtliche Intervention aufzuheben, falls sie feststellt, dass die vereinbarte Anzahl Personen in der Wohnung überschritten wird.
  • 8.8 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und das zugehörige Inventar sorgfältig zu behandeln. Der Mieter hinterlässt das Mietobjekt bei der Abreise in ordentlichem und besenreinem Zustand. Alle Schäden, die vom Mieter oder dessen Mitbenutzern am Mietobjekt zugefügt worden sind, hat der Mieter vor der Abreise an der Campingpark Kronenburger See zu melden. Dies wird sofort abgerechnet.
  • 8.9 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt bei Abwesenheit immer ordnungsgemäß abzuschließen. Jeglicher Schaden, der sich aus der Verletzung dieser Verpflichtung durch den Mieter ergibt, stellt der Campingpark Kronenburger See dem Mieter in Rechnung.
  • 8.10 Es ist nicht zulässig, im Mietobjekt andere Geräte zu Koch- und Waschzwecken zu benutzen als die, die von dem Campingpark Kronenburger See zur Verfügung gestellt worden sind.
  • 8.11 Der angefallene Müll, der während ihres Aufenthalts entstanden ist, muss spätestens am Abreisetag vor 10.00 Uhr in die dafür vorgesehenen Container entsorgt werden.

9. Haustiere

  • 9.1 In den Preislisten wird aufgeführt, ob der Mieter Haustiere mitbringen darf, und wenn ja, wie viele Haustiere pro Unterkunft zugelassen sind.
  • 9.2 Der Mieter muss bei der Buchung angeben, ob er wünscht, Haustiere mitzubringen. Die Kosten eines Aufenthalts von Haustieren sind in der Preisliste aufgeführt.
  • 9.3 Der Mieter hat eventuelle Anweisungen des Parks zu befolgen. Die Haustiere dürfen anderen Gästen nicht zur Last fallen. Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen.

10. Höhere Gewalt

Der Campingpark Kronenburger See ist berechtigt, dem Mieter eine gleichwertige Ersatzunterkunft zur Verfügung zu stellen, falls das Mietobjekt wegen höherer Gewalt bzw. anderen Umständen nicht verfügbar ist. Der Mieter kann in diesem Fall nicht gerichtlich gegen den Campingpark Kronenburger See vorgehen.

11. Haftung

  • 11.1 Der Campingpark Kronenburger See übernimmt keine Haftung für Diebstahl (einschließlich Diebstahl aus Garderobenschränken im Schwimmbad), Verlust oder Schaden von oder an Sachen oder Personen jeglicher Art während oder infolge eines Aufenthalts in unserem Park.
  • 11.2 Der Campingpark Kronenburger See übernimmt keine Haftung für die Tatsache, dass der Aufenthalt des Mieters auf dem Park nicht dessen Erwartungen entspricht.
  • 11.3 Der Campingpark Kronenburger See übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die an Sachen oder Personen als Folge eines Aufenthalts auf dem Gelände oder durch die Verwendung der auf dem Gelände vorhandenen Einrichtungen entstanden ist.
  • 11.4 Der Campingpark Kronenburger See haftet nicht für Schadenersatzansprüche, die durch Lärmbelästigung von Drittpersonen entstehen.
  • 11.5 Der Campingpark Kronenburger See haftet nicht für Schäden, die sich aus mündlich oder telefonisch erteilten Informationen ihrer Mitarbeiter ergeben.
  • 11.6 Der Campingpark Kronenburger See haftet nicht dafür, falls Anlagen bzw. Einrichtungen beschädigt oder unbenutzbar werden.
  • 11.7 Der Mieter und mitreisende Personen sind für jeglichen Verlust bzw. Schaden am Mietobjekt und anderem Eigentum vom der Campingpark Kronenburger See (oder der privaten Hauseigentümer) solidarisch haftbar, die während der Mietperiode entstehen. Dies ungeachtet der Tatsache, ob der Schaden die Folge einer Handlung oder Unterlassung des Mieters, der mitreisenden Personen bzw. von Drittpersonen ist, die sich wegen des Mieters im Park befinden.
  • 11.8 Der Mieter ist verpflichtet, alle Zusatzkosten zu bezahlen, die als Folge der nicht korrekten Nutzung bzw. der nicht korrekten Hinterlassung des Mietobjekts entstehen. Diese Bestimmung umfasst unter anderem insbesondere die Hinterlassung einer übermäßigen Verunreinigung. Diese Zusatzkosten kann der Campingpark Kronenburger See mit der Kaution verrechnen.
  • 11.9 Der Mieter erklärt, dass ihm die Lage, Einrichtung und der ordnungsgemäße Zustand aufgrund der erteilten (schriftlichen) Information, aus Prospekten u. ä. bekannt ist.
  • 11.10 Die Einrichtung/Einteilung der Wohnungen kann darum unterschiedlich sein.
  • 11.11 Es ist möglich, dass (ein Teil der) Parkanlage in bestimmten Wochen des Jahres beschränkt geöffnet oder geschlossen sind. Um sicher zu sein, dass alle Anlagen während Ihres Aufenthalts zugänglich sind, empfehlen wir dem Mieter, dies bei der Reservierung nachzufragen. So vermeiden Sie mögliche Enttäuschungen bei der Ankunft im Park.

12. Beanstandungen

  • 12.1 Trotz aller Sorgfalt und Anstrengung seitens der Campingpark Kronenburger See kann es vorkommen, dass Sie Anlass zu einer Beschwerde haben. Beschwerden müssen sofort an der Rezeption des Parks gemeldet werden. Falls die Ursache einer Beschwerde nicht sofort behoben werden kann oder nicht zu Ihrer Zufriedenheit behoben wird, müssen Sie die Beschwerde während Ihres Aufenthalts aufschreiben. Dazu können Sie das Beschwerdeformular verwenden, das an der Rezeption erhältlich ist. Diese Beschwerde muss von einem/einer Mitarbeiter(in) der Rezeption unterzeichnet werden. Danach müssen Sie das Beschwerdeformular, das vom Park unterzeichnet worden ist, eventuell mit Begleitschreiben, innerhalb von acht Tagen nach dem Abreisedatum senden an:

    Campingpark Kronenburger See
    Bahnhofstraße 19
    54611 Hallschlag

    Diese Handlungsweise ist absolut notwendig, damit die Beschwerde auf richtige Weise behandelt werden kann.

13. Annullierungsbedingungen

  • 13.1 Der Campingpark Kronenburger See stellt dem Mieter bei der Annullierung einer Reservierung pro Unterkunft eine feste Entschädigung in Rechnung in Höhe von:
    • 30 % des vereinbarten Mietpreises bei Annullierung bis 42 Tage vor dem Anreisetag.
    • 60 % des vereinbarten Mietpreises bei Annullierung ab dem 42. Tag bis zum 28. Tag vor dem Anreisetag.
    • 90 % des vereinbarten Mietpreises bei Annullierung ab dem 28. Tag bis zum Anreisetag.
    • 100 % des vereinbarten Mietpreises bei Annullierung am Anreisetag oder später.